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Es ist schädlich für die Gemeinden, Städte und Landkreise, dass sich die Bundesregierung nicht darauf verständigen kann, den notleidenden Kommunen endlich finanzielle Hilfe anzubieten. Im Gegenteil wird weiter über Abschaffung der Gewerbesteuer und ein neues ungerechtes Heberecht für Einkommensteuer diskutiert, anstatt endlich anzuerkennen, dass die kommunale Ebene schnelle und nachhaltige Unterstützung auch und gerade durch den Bund braucht.
Die Verwaltung möge überprüfen, ob die Einrichtung einer Kulturloge Kaiserslautern mit Gründung eines gleichnamigen Vereines für umsetzbar erachtet wird. Begründung: Idee und Ziel der Kulturloge Kaiserslautern soll sein, Menschen mit niedrigem Einkommen bzw. mit staatlicher Unterstützung eine Möglichkeit zu geben, wieder am kulturellen und vielfältigen Leben, sowie Freizeitaktivitäten der Stadt Kaiserslautern teilnehmen zulassen. Menschen, die bereits in sozialen und öffentlichen Einrichtungen als „Niedrigeinkommer“ vermerkt bzw. gemeldet sind, sollen durch die Kulturloge auf kulturelle Veranstaltungen aufmerksam gemacht werden, die am Abend oder Vorabend noch über freie Plätze verfügen. Die Anzahl der verfügbaren Tickets bzw. Plätze ist den Veranstaltern offengelassen und variiert von Veranstaltung zu Veranstaltung. In einem Verteiler werden die Personen, je nach Anzahl der Tickets einen Tag vor der Veranstaltung bzw. bis spätestens 17:00 Uhr persönlich angerufen, kurz informiert und gefragt ob sie auf „Gästeliste“ zu dieser Veranstaltung gesetzt werden möchten. An der Veranstaltung selbst muss die Person nur ihren Namen an der Kasse oder Einlass nennen.
Der Stadtrat Kaiserslautern fordert Bund und Länder auf, in der Gemeindefinanzkommission das sog. Kommunalmodell der Kommunalen Spitzenverbände (Verbreiterung der Bemessungsgrundlage sowie Einbeziehung der Freiberufler und Selbständigen in die Gewerbesteuer) zu unterstützen. Das Vorhaben, die Gewerbesteuer abzuschaffen oder zu ersetzen, lehnen wir ab.
Zugleich fordern wir vom Bund eine Übernahme von derzeit von den Kommunen zu tragenden Sozialausgaben, um die strukturelle Unterfinanzierung unserer Kommune überwinden zu können. Dazu gehört vorrangig eine deutliche Anhebung der quotalen Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II, um das ursprüngliche Ziel der Entlastung der Kommunen von Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit zu erreichen.
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