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Kein weiterer Kahlschlag bei bewährten Angeboten für Arbeitslose

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Resolution

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf hat nicht verbesserte Eingliederungschancen in Ausbildung und Arbeit zum Ziel, sondern die Anpassung und Steuerung der Arbeitsmarktinstrumente nach Kassenlage. Durch das Streichen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), der Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante und die massive Verschlechterung der Förderkonditionen für das Instrument Job-Perspektive (Beschäftigungszuschuss) werden die Zukunftsaussichten für Menschen, die am Rande des Arbeitsmarktes stehen, statt verbessert, verschlechtert. Die Voraussetzungen für notwendige Reformen am Arbeitsmarkt werden nicht erfüllt. Insbesondere bietet er keine erfolgversprechende Ausgestaltung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums, sondern schränkt die Strategie des Förderns in der Arbeitsmarktpolitik massiv ein. Fairness muss der Dreh- und Angelpunkt echter Reformen am Arbeitsmarkt sein.

Bei den bislang durch die Bundesregierung vorlegten Vorschläge sieht der Stadtrat die Gefahr, dass es bei den Langzeitarbeitslosen zu Verschlechterungen kommt, da kaum noch geeignete Instrumente zur Verfügung stehen, die für diese Personen eine Brücke zum Arbeitsmarkt bilden. Für die Jobcenter wird es immer schwieriger werden, Langzeitarbeitslose in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Durch die Kombination der Instrumentenreform und die erhebliche Reduzierung der Eingliederungsmittel im Bereich des SGB II werden auch die lange Zeit erfolgreiche Trägerstrukturen in den Kommunen zerstört. Vor allem Träger, die sich auf die Beschäftigung und die Betreuung von Langzeitarbeitslosen konzentrieren, stehen damit praktisch vor dem Aus. Damit enden auch viele erfolgreiche Projekte in und mit den Kommunen.

Der Stadtrat von Kaiserslautern fordert daher die Bundesregierung auf, Ihren Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und vor allem öffentliche geförderte Beschäftigung praxisnah auszugestalten und den Eingliederungstitel bedarfsgerecht auszustatten.